Betriebshelferdienst
Mitglieder der landwirtschaftlichen Sozialversicherung haben Anspruch auf Betriebshilfe bei Ausfall durch:- Krankheit
- Unfall
- Todesfall
- Kursmaßnahmen
- Schwangerschaft und Entbindung
Die Kosten der Betriebshilfe werden von den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) übernommen. Wenn die LSV-Träger die Kosten nicht oder nicht mehr übernehmen, kann in bestimmten Fällen beim Land ein Antrag auf Betriebshilfe nach LLG gestellt werden.
Beim Ausfall weiblicher Betriebsangehöriger kann u. U. zwischen Betriebs- oder Haushaltshilfe gewählt werden.
Weitere Informationen:
Download Flyer Betriebshelferdienst (PDF)
Homepage Betriebshelferdienst
Verwaltung:
Einsatzstelle
Bildungshaus Kloster St. Ulrich
Sabine Riesterer
Tel.: 07602 / 9101 -26
Bürozeiten: Montag-Freitag, 7:30-12:30 Uhr
Abrechnungsstelle:
Helmut Mond
Am Schlößle 1
79669 Zell i.W.
Tel.: 07625 / 918 72 50